Die Satzung des Vereins - Warum eine Neufassung
von Katrin Kerber
Eine Vereinssatzung kann man wie eine Verfassung, ein Grundgesetz für einen Verein betrachten. Sie regelt Grundsätze der Vereinsexistenz, dessen ideelle Ausrichtung und des gemeinsamen Miteinanders. Es gibt einige gesetzliche Bestimmungen, die für ihre Wirksamkeit und rechtliche Anerkennung notwendig sind. Gleichzeitig sollte sie ausreichend für juristische Laien inhaltlich und insbesondere in ihrer Tragweite nachvollziehbar sein. In der Regel drücken die Kann-Bestimmungen den wesentlichen Charakter des Vereins aus, im Sinne von wie eng oder wie weit bestimmte Klauseln gezogen werden und wofür es Klauseln (sogenannte Öffnungsklauseln), die inhaltlich dynamisches agieren ermöglichen, gibt. Unser Anliegen war: So wenig wie möglich und so viel wie notwendig in der Satzung zu verankern und sie leicht und verständlich lesbar zu machen.
2014 hatte sich der damalige Vorstand entschieden, die Satzung neu zu fassen, indem insbesondere einzelne Bestimmungen für diverse Arbeitsbereiche aus der Satzung genommen und in Ordnungen verankert wurden. Im wesentlichen durch die Änderungen der Datenschutzverordnungen aber auch weiterer aktueller Regelungen wurde 2017 eine weitere Neufassung erstellt. Uns ist mit der Initiative in 2021 durchaus bewusst, dass es sehr viele Neufassungen für so einen traditionellen Verein wie die Boogie-Bären sind, jedoch hätte die Vielzahl der Anpassungen eine schlichte Satzungsänderung sehr umständlich und langwierig gestaltet. Somit haben wir uns zu einer Neufassung entschieden, werden euch jedoch die wesentlichen Änderungen nicht vorenthalten. Die neue Fassung wurde gemeinsam mit dem ehrenamtlichen Rechtsbeistand des DRBV bearbeitet und überprüft.
Nachfolgend findet ihr weiterführende Informationen:
- redundante bzw. nicht notwendige Klauseln entfernt, z.b. Vertretungsrechte, die in den Geschäftsordnungen (GO) festgehalten sind, das Mahnwesen, das wir in die Finanzordnung gezogen haben, die Abwicklung von Dienstverträgen bzw. der Geschäftsstelle, die ebenso in der Finanzordnung und GOs verankert sind, wie auch die Abwicklung des Aufwendungsersatzes
- Einführen eines Verhaltens- und Ehrenkodex sowie Grundlagen der Prävention sexualisierter Gewalt und erweiterter Jugendschutz im Sinne des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), an dem sich der deutsche Tanzsport orientiert
- Einführen einer geschlechtsfreien Sprache (Gender Mainstreaming)
- Herauslösen der Datenschutzordnung in eine separate Vereinsordnung
- Einführen einer Öffnungsklausel zur Durchführung von Tanzveranstaltungen im Vereinszweck (dies unterliegt insbesondere steuerlichen Anforderungen, die wir bei der Aufarbeitung der Finanzordnung und der GO für Hauptausschuss berücksichtigt haben)
Neben diesen eher redaktionell angelegten Änderungen haben wir wichtige Grundsätze geändert, auf die wir euch besonders hinweisen möchten.
- Einführung eines zweitinstanzlichen Grundprinzips: Das bedeutet, alle Ordnungen die von einem Gremium verfaßt, vorgeschlagen und in ihrer Grundform beschlossen werden können, benötigen generell eine Zustimmung eines zweiten Gremiums zum Inkrafttreten. In den meisten Fällen wurde jetzt dem Hauptausschuss die Verantwortung auferlegt.
- Entscheidungen zu Budgets, Mitgliedsbeiträgen und Traineraufwendungen sollen zukünftig vom Hauptausschuss beschlossen werden können, da dieser den kompletten Einblick in die operative, finanzielle Situation des Vereins wie auch Einblick in alle geplanten Aktivitäten hat. Übergeordnete Grundlage für den finanziellen Entscheidungsrahmen ist immernoch die Satzung mit der nachgelagerten Geschäftsordnung für Vorstände. Vorteil ist dann ab der entsprechenden Änderung, dass es keiner Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung bedarf und den Verein agiler macht.
Da die Änderungen der Satzung auch Änderungen für die Durchführung von Mitgliederversammlungen und Wahlen mit sich ziehen, haben wir eine kombinierte Neufassung einer Geschäftsordnung für die Durchführung von Mitgliederversammlungen und Wahlen erstellt. Die wesentlichen Änderungen
- Wiedereinführung der Ersteinladung mit Terminankündigung, um Antragsstellung zu erleichern
- Öffnungsklausel für eine digitale bzw. hybride Durchführung und der ggfls. entsprechend notwendigen technisch bedingten Anpassungen (z.B. Versammlungsleiter = Wahlleiter)
Alle Entwürfe können bei unserem Workshop zur Satzungsneufassung und Ordnungsänderungen am 8. Mai 2021 um 11 Uhr diskutiert werden.