Vorstand und HAS möchten sich eine neue Geschäftsordnung geben

von Katrin Kerber

... Wie alles anfing ...

Bereits zum Amtsantritt hatte sich der Vorstand mit den bestehenden Geschäftsordnungen für Vorstände und Hauptausschuss beschäftigt und diese zuerst einmal zur Grundlage seiner Tätigkeit gemacht. Im Laufe der Amtsperiode stellten sich jedoch immer wieder Widersprüchlichkeiten zwischen der gewünschten Arbeitsweise und den Ordnungen heraus. Der konzentrierte und stringente Umzug auf ausschließlich digitale Plattformen, die jederzeit für jeden einsehbar sind, war dabei nur ein Beispiel.

Man wollte aber nicht gleich zum Anfang alles umstülpen und so haben Vorstand und Hauptausschuss gemeinsam weitere Erfahrungen gesammelt, die nun in eine Neufassung der Geschäftsordnung für den Vorstand wie auch den Hauptausschuss einfließen sollen. Da beide Ordnungen starke Querverweise auf die Satzung des Vereins und die Beitrags- und Finanzordnungen haben, stand damit dann des weiteren eine Änderung der Satzung und Ordnungen zur Debatte.

Bei genauerer Betrachtung stellte sich dann auch hier heraus, dass zahlreiche Inhalte die aktuelle Tätigkeit, Motivation und Zusammenspiel der Gremien nicht mehr abbildeten. Da bei Satzungsänderungen und Ordnungen, die Bestandteil der Satzung sind, jede einzelne Änderung hervorgehoben, kommentiert und begründet werden muss, haben wir uns entschieden, alle Ordnungen und die Satzung in eine Neufassung zu bringen. Ausgenommen hiervorn ist die Nutzungsordnung. Dieses Projekt ist von folgenden Faktoren getrieben:

  • einfachere Struktur und Zusammenspiel der Satzung und Ordnungen
  • Vermeidung von Doppelreferenzen bzw. zu viel Detailreferenzen
  • Entfernen von Widersprüchlichkeiten
  • Potentiale der Kürzung und leichterer Verständlichkeit herausarbeiten
  • Gemeinschaftsorientierte, friedfertige und geschlechtsneutrale Sprache
  • Transparenz

Zusätzlich zu den o.g. Faktoren ergaben sich für die Geschäftsordnung des Hauptausschusses noch Potentiale für ein agileres Vereins- und Organisationsmanagement zu ermöglichen, indem z.B. die unterjährige Neubesetzung wie auch die Schaffung neuer Ämter eingeführt werden kann.

Die Entwürfe gehen den Mitgliedern per Newsletter zu und werden dann nochmal als Bestandteil der Einladung zur beschließenden Mitgliederversammlung versendet. Im April wird es einen weiteren Blogartikel mit inhaltlichen Details zu den Neufassungen geben.

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