Unsere Organisation
Der Boogie-Bären München e.V. besteht aus drei Organen:
- dem Vorstand
- dem Hauptausschuss
- und der Mitgliederversammlung
Kontakt zum Boogie-Bären Office
Alexandra Schuhart
E-Mail: office@boogie-baeren.de
Telefon oder WhatsApp: +49 1634369940
Unsere Satzung
Die Grundlage für den Verein bildet unsere Satzung, die den Zweck des Vereins und seine Gemeinnützigkeit regelt.
Der Vorstand der Boogie-Bären
Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung für eine Dauer von 2 Jahren gewählt. Er vertritt den Verein geschäftsführend gemäß §26 BGB nach innen und nach außen und wird dabei durch den Hauptausschuss bei der Führung und Aufrechterhaltung des Vereinslebens und des Vereinsheims unterstützt. Für wichtige Entscheidungen, die Vorstand und Hauptausschuss nicht in ihrem Gremium treffen können, wird die Mitgliederversammlung als höchstes Organ des Vereins einberufen.
Der Hauptausschuss
Der Hauptausschuss tritt mehrfach im Jahr zusammen. Er wird laut Satzung von der Mitgliederversammlung auf den Zeitraum von zwei Jahren gewählt. Er besteht aus Beauftragten und ihren Stellvertretern, welche den Vorstand in einzelnen Vereinsbereichen unterstützen und darüber hinaus eine beratende Funktion einnehmen. Die Beauftragten organisieren eigenverantwortlich jeweils ihren Aufgabenbereich und teilen sich die Arbeit mit ihren Stellvertretern. Darüber sollen sie sich weitere Helfer suchen und Teams in ihrem jeweiligen Ressort bilden.
Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung, zu der alle Mitglieder der Boogie-Bären zählen, ist das beschlussfassende Organ des Vereins. Sie wird mindestens einmal jährlich einberufen. Ihr berichten der Vorstand und der Hauptausschuss über das abgelaufene Geschäftsjahr und sie entlastet den Vorstand. Änderungen der Satzung müssen von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.